Nachsendeantrag

23,90 54,90  inkl. MwSt

Sie möchten einen Nachsendeantrag stellen?
Das geht jetzt günstig, schnell und unkompliziert auch online.


Auftraggeber/in…

Bisherige Anschrift…

Neue Anschrift…

Hinweis zum Datenschutz:
Unsere Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO erhalten Sie hier.

Welche Angaben sind für eine erfolgreiche Nachsendung erforderlich?
Geben Sie bitte immer Vor- und Nachnamen aller Personen an, für die die Post nachgesandt werden soll.
Dies gilt auch für Familienmitglieder.
Alle in einem Nachsendeauftrag genannten Personen müssen dieselbe bisherige und dieselbe neue Adresse haben.

Welche Sendungen sind ausgeschlossen und/oder werden nicht nachgesandt?
– Nachsendungen ausserhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland
– Wenn der Absender eine Nachsendung durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat
– Presse- sowie Infopost werden nicht nachgesendet
– Bezieht sich der Nachsendeauftrag auf ein Postfach, so erfolgt keine Zustellung von förmlichen Zustellungsaufträgen (z. B. Post von Gerichten und Behörden). Unterhält der Auftraggeber unter der bisher bekannten Anschrift weiterhin einen Briefkasten oder erkennbar eine Wohnung, so erfolgt die Zustellung gemäß § 177– § 181 ZPO an diese Anschrift.

Beachten Sie bitte noch folgende Hinweise:
Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden nur aufgrund besonderer Weisung (Vorausverfügung) des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz nachgesandt.

Nachsendeaufträge durch Pflegepersonal/Betreuer bedürfen einer Vollmacht der betreuten/zu pflegenden Person. Nachsendeaufträge durch gerichtlich bestellte Betreuer setzen eine gerichtliche Bestellung gemäß § 1896 Abs. 4 BGB voraus. Der Betreuer belegt unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Beschlusses, dass die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten vom Aufgabenkreis des Betreuers erfasst sind.

Mit der Erteilung eines Nachsendeauftrages versichern Sie uns hinsichtlich Ihrer persönlichen Angaben und Daten und insbesondere auch der Adressangaben ausdrücklich, dass die Angaben zutreffen und ausschließlich Sie der Berechtigte des Postverkehrs, der nachzusendenden Postsendungen und unser Auftraggeber sind. Wir weisen darauf hin, dass diesbezügliche Falschangaben grundsätzlich strafbar sind und insbesondere auch zu einer Verletzung des Postgeheimnisses führen können, vgl. § 206 des Strafgesetzbuches (StGB). Den entsprechenden Nachsendeauftrag nehmen wir nur von dem Berechtigten an.