Wir möchten Sie frühzeitig über wichtige gesetzliche Neuerungen informieren, die ab dem 1. Januar 2025 mit der Modernisierung des Postrechts wirksam werden. Diese Änderungen betreffen sowohl Brieflaufzeiten als auch neue Vorschriften für den Paketversand.
Trotz der neuen gesetzlichen Regelungen zu den Brieflaufzeiten bleibt der Lünebote seinem hohen Leistungsanspruch treu: Wir sorgen auch weiterhin für eine zuverlässige und schnelle Zustellung Ihrer Briefe. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben, die längere Laufzeiten erlauben:
- 95 % der Briefe müssen innerhalb von drei Tagen (E+3) zugestellt werden (bisher: zwei Tage)
- 99 % der Briefe müssen innerhalb von vier Tagen (E+4) zugestellt werden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Postgesetzes in Kraft, die die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete einführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Arbeitssicherheit des Zustellpersonals zu erhöhen. Die Vorschrift betrifft alle Anbieter von Paketdiensten sowie private und geschäftliche Versender.
Die Regelung sieht folgende Gewichtskategorien und Kennzeichnungsvorgaben vor:
Pakete zwischen 10 kg und 20 kg: Diese müssen mit einem gut sichtbaren Hinweis auf das erhöhte Gewicht versehen werden, beispielsweise durch einen Aufkleber. Pakete über 20 kg: Eine deutlich markierte Kennzeichnung weist auf das sehr hohe Gewicht hin. Zudem ist eine Zustellung entweder durch zwei Personen oder mit technischen Hilfsmitteln erforderlich. Die fachgerechte Kennzeichnung Ihrer Pakete übernehmen wir für Sie.
Folgende Leistungen der DPAG entfallen zum 1. Januar 2025:
- Einschreiben Eigenhändig
- Prio-Brief
- Nachnahme
Weiterführende Informationen: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz — PostModG)